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   OLG Hamm, 12.03.2019 - 1 Ws 111/19   

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https://dejure.org/2019,22202
OLG Hamm, 12.03.2019 - 1 Ws 111/19 (https://dejure.org/2019,22202)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.03.2019 - 1 Ws 111/19 (https://dejure.org/2019,22202)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. März 2019 - 1 Ws 111/19 (https://dejure.org/2019,22202)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Amtsenthebung eines Schöffen; Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Partei als gröbliche Pflichtverletzung im Sinne des § 51 GVG

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 51
    Amtsenthebung eines Schöffen; Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Partei als gröbliche Pflichtverletzung im Sinne des § 51 GVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2020, 104
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    Auszug aus OLG Hamm, 12.03.2019 - 1 Ws 111/19
    Auch nach Auffassung des Senats kommt als gröbliche Pflichtverletzung im vorgenannten Sinn insbesondere die Mitgliedschaft in einer Partei in Betracht, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, aber nicht nach Art. 21 Abs. 2 GG verboten ist (vgl. BR-Drucks. 539/10 S. 21; Degener in: SK-StPO, 5. Aufl., § 51 GVG Rn. 1; Gittermann in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 51 GVG Rn. 4; Duttge/Kangarani in: Dölling/Duttge/König/Rössner, Gesamtes Strafrecht, 4. Aufl., § 51 GVG Rn. 1; Goers in: BeckOK GVG, 1. Ed. (1.9.2018), § 51 Rn. 11; a.A. LAG Hamm, MDR 1993, 55 zum ArbGG; Schuster in MK-StPO, 1. Aufl., § 51 GVG Rn. 4; Adams in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 1. Aufl., § 22 Rn. 27); zumindest dies gilt dann, wenn diese Verfassungsfeindlichkeit vom Bundesverfassungsgericht - wie hinsichtlich der NPD mit Urteil vom 17.01.2017 - 2 BvR 1/13 [richtig: 2 BvB 1/13 - d. Red.] - (juris) erfolgt - festgestellt worden ist (vgl. zu dieser Einschränkung Duttge/Kangarani in: Dölling/Duttge/König/Rössner, a.a.O.).
  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 337/08

    Auch ehrenamtliche Richter unterliegen der Pflicht zur Verfassungstreue

    Auszug aus OLG Hamm, 12.03.2019 - 1 Ws 111/19
    Im Hinblick darauf, dass ehrenamtliche Richter einer besonderen Pflicht zur Verfassungstreue unterliegt, haben die Landesjustizverwaltungen streng darauf zu achten, dass zum ehrenamtlichen Richter nur Personen ernannt werden dürfen, die die Gewähr dafür bieten, dass sie die ihnen von Verfassungs und Gesetzes wegen obliegenden, durch den Eid bekräftigten richterlichen Pflichten jederzeit uneingeschränkt erfüllen (zu vgl. BVerfG NJW 2008, 2568).
  • OLG Karlsruhe, 20.05.2015 - 1 Ws 213/14

    Aussetzung einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung: Übernahme der Kosten

    Da dem Verurteilten bislang weder vollzugsöffnende noch therapeutische Maßnahmen zu Unrecht verweigert wurden (vgl. hierzu Abschnitt IV Ziffer 2 des Senatsbeschlusses vom 03.06.2011 - 1 Ws 111/19 - vgl. auch zur Anordnungskompetenz im Übrigen: OLG Hamm, Beschluss vom 11.02.2010, 1 Ws -L- 479/09), obliegt die Entscheidung über die Gewährung und die Ausgestaltung von entlassvorbereitenden und vollzugsöffnenden Maßnahmen weiterhin der Justizvollzugsanstalt V., welche ggf. zuvor die Zustimmung des Justizministeriums Baden-Württemberg einzuholen hat (§ 12 JVollzGB III Baden-Württemberg).
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